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Tanz Turnier Club Elmshorn e.V.Beitrags- und GebührenordnungAuf der Mitgliederversammlung am 25.03.2011 wurde folgende Beitrags- und Gebührenordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen: § 1 Ab dem 1. April 2011 gelten bis auf weiteres folgende monatlichen Beitragssätze: I. AKTIVE MITGLIEDER A. TURNIERTANZPAARE ab D-Klasse bzw. Teilnehmer am Turniertraining für eine Trainingseinheit pro Woche a) Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) 24,50 € b) Jugendliche unter 18 Jahren sowie bei Nachweis Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende oder Arbeitslose. 15,00 € H I N W E I S: Für zusätzliches Training in der Disziplin Standard oder Latein wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn in der jeweils anderen Disziplin bereits Beiträge nach Buchstabe A gezahlt werden. B. GESELLSCHAFTSKREISE (Breitensport) für eine Trainingseinheit pro Woche a) Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) 20,00 € b) Jugendliche (vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie bei Nachweis Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende oder Arbeitslose. 14,50 € c) Tänzerische Bewegung für Kleinkinder (vom 3. bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) 8,00 € d) Tanz und Bewegung nach Musik für Kinder (vom 7. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) 10,00 € C. SPARTE JAZZGYMNASTIK/VIDEOCLIP-DANCING für eine Trainingseinheit pro Woche Jugendliche und Erwachsene 15,00 € D. SPARTE STEPTANZ für eine Trainingseinheit pro Woche a) Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) 24,50 € b) Jugendliche (vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie bei Nachweis Schüler/innen, Studenten/innen, 14,50 € Auszubildende oder Arbeitslose c) Kinder (vom 7. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) 14,50 € E. FAMILIENBEITRAG Für das 3. und jedes weitere aktive Familienmitglied ist die Hälfte des sonst üblichen Beitrages zu zahlen, sofern dieses Familienmitglied den Kinder- oder Jugendbeitrag zahlt oder sich nachweislich in der Ausbildung befindet. F. ZUSATZTRAINING Für zusätzliches Training – auch in einer anderen Sparte – wird jeweils 50 % des für die betreffende Sparte gültigen Beitragssatzes erhoben. Bei der Zugehörigkeit zu mehr als einer Sparte zählt an erster Stelle der höhere Beitragssatz! II. PASSIVE (fördernde) Mitglieder Alle Altersgruppen 5,00 €
§ 2
Der Anspruch auf ermäßigten Beitrag ist durch dementsprechende Nachweise zu belegen. Abgelaufene Nachweise müssen vom Mitglied rechtzeitig erneuert werden. Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung, wenn der Nachweis aus vermeidbaren Gründen nicht rechtzeitig vorliegt.
§ 3
Soweit keine Einzugsermächtigung besteht, sind die Beiträge gem. § 1 im voraus auf das Konto der SPARKASSE ELMSHORN, Kto.-Nr. 76 988 (BLZ 221 500 00) einzuzahlen. Für Mahnschreiben wird jeweils eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
§ 4
Bei erheblichen Beitragsrückständen kann ein Mitglied auf Beschluss des Vorstandes vom Training und/oder von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen werden.
§ 5
Bei begründeten Einzelfällen kann der Vorstand vorgesehene Beiträge bzw. Gebühren ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
§ 6
Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) 15,00 € Jugendliche (ab Vollendung des 15. Lebensjahres) 7,00 € Kinder zahlen keine Aufnahmegebühr.
§ 7
Für die Kündigung der Mitgliedschaft gilt gem. TTC-Satzung § 4 Ziff. 3 eine Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Ende des Quartals.
Für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) gilt abweichend eine Kündigungsfrist von 14 Tagen bis zum Ende des Kalendermonats.
§ 8
Ein beabsichtigter Wechsel von der aktiven Mitgliedschaft in die passive Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen unter Beachtung der gemäß Vereinssatzung bei Kündigungen geltenden Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Aufnahmeformular hier zum download. |

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